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Wenn einer alles blockiert

Das geänderte Zulassungsverfahren für katholische Religionsbücher in den Schulen gefährdet einen modernen Unterricht, wie das Beispiel Köln zeigt. Und der Staat macht dabei offenkundig mit
von Hubertus Halbfas vom 05.10.2012 Vorgelesen von einer künstlichen Stimme.
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Nach Kanon 827 Paragraf 2 des Katholischen Kirchenrechts (CIC) benötigen Schulbücher die Billigung (Approbatio) der zuständigen kirchlichen Autorität. Die Kongregation für die Glaubenslehre hatte in ihrer Instruktion Il Concilio über »einige Aspekte des Gebrauchs der sozialen Kommunikationsmittel bei der Förderung der Glaubenslehre« vom 30. März 1992 klargestellt, dass diese zuständige Autorität unterschiedslos der Ortsordinarius, also der Diözesanbischof, sei. Infolge dieser Klarstellung wurde die bisherige kirchliche Verfahrensordnung in Deutschland überarbeitet und zum 1. März 2002 in Kraft gesetzt.

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