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Streikrecht oder kein Streikrecht

Das Bundesverfassungsgericht weist Ver.di-Beschwerde zurück
vom 11.09.2015
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Ein ewiger Streit? Seit 1956 gibt es juristischen Auseinandersetzungen vor dem Bundesarbeitsgericht zwischen den Gewerkschaften und den Kirchen wegen des Arbeitsrechts. Damals verfügte das Bundesarbeitsgericht in der sogenannten »Anstreicher-Entscheidung«, dass die katholische Kirche jedem Beschäftigten kündigen könne, der im Privatleben gegen fundamentale Glaubenssätze verstoße.

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