Leben oder sterben lassen?

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So einfach könnte es sein: Als der Arzt auf der Intensivstation, auf die Karola Meier nach einem Herzinfarkt eingeliefert wird, nicht weiß, ob er die notwendige künstliche Beatmung einleiten beziehungsweise fortführen soll, ruft ihn Frau Meiers Enkel an. Dieser ist der gesetzliche Betreuer der 76 Jahre alten Dame, die sich seit einem Schlaganfall vor zwei Jahren nicht mehr verständlich machen kann. Und er hat eine Patientenverfügung mit detaillierten Anweisungen: »Wenn in Folge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, erloschen ist ... treffe ich folgende Festlegungen: Es sollen alle lebenserhaltenden Maßnahmen, insbesondere auch die künstliche Beatmung, die z. B. nach weiteren Hirnschädigungen oder einem Herzinfarkt erforderlich sein so
