Die trostlose Routine der Diskriminierung

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Gerda Müller, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof (BGH), verbreitete vor dem »Kind als Schaden«-Fall, nüchterne Stimmung: Weder gehe es um das Existenzrecht eines behinderten Kindes, noch gehe es darum, über Abtreibungen von Frauen in einem sehr späten Stadium zu moralisieren. Es gehe nur um die schadensrechtliche Seite ärztlichen Fehlverhaltens.
Das klang schön, aber es trifft nicht zu, denn das ärztliche Fehlverhalten hatte in dem Falle keine körperlichen Schäden für die Mutter zur Folge, es zog keine unerwünschten Nebenwirkungen nach sich oder verhinderte eine ansonsten mögliche Heilung. Der Fehler der Ärztin, bei einer Ultraschalluntersuchung in der 20. Woche nicht zu bemerken, dass ein Knochen um fünf Millimeter vom Durchschnitt abwich, führte dazu, dass Susanne H. ihr Kind zur Welt brachte und es nicht in der 22.
