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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 8/2024
Der Inhalt:
Dossier
Leben & Kultur

Kommentar
Raus aus dem Strafrecht

von Barbara Tambour vom 24.04.2024
Es gibt gute Gründe dafür, dass der Staat ungeborenes Leben schützt. Doch Abtreibung sollte kein Verbrechen mehr sein.
 Abtreibung nicht länger im Strafrecht abzuhandeln, empfiehlt jetzt auch eine Expertenkommission. (Foto: pa/sz photo/Robert Haas)
Abtreibung nicht länger im Strafrecht abzuhandeln, empfiehlt jetzt auch eine Expertenkommission. (Foto: pa/sz photo/Robert Haas)
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Soll der Gesetzgeber Abtreibung am Beginn der Schwangerschaft erlauben? Eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission sagt: ja. Sie empfiehlt, einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen »rechtmäßig zu stellen«. Derzeit ist Abtreibung eine Straftat, die nur dann nicht bestraft wird, wenn der Abbruch in den zwölf Wochen nach der letzten Regelblutung stattfindet, nach einer Beratung und einer Wartezeit von drei Tagen.

Es spricht manches dafür, dies so zu lassen: Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine medizinische Routinehandlung. Wird eine Schwangerschaft vorzeitig beendet, hört ein Herz auf zu schlagen. Indem der Gesetzgeber Abtreibung unter Strafe stellt, betont er den Schutz dieses schutzbedürftigen Lebens. Die jetzige Rechtslage ist zudem ein hart errungener Komprom

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