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Der Koran - neu ausgelegt

von Claudia Mende vom 10.01.2003
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Eine häufige Frage auf Veranstaltungen zum christlich-islamischen Dialog lautet: Warum erhalten Frauen nach islamischem Recht nur die Hälfte des Erbes, das einem Mann zusteht? Dieses Erbrecht benachteiligt Frauen. Muslime weisen darauf hin, dass diese Regel im Koran für die Frauen damals eine Verbesserung bedeutete. Waren sie doch dadurch überhaupt erst als Rechtssubjekte anerkannt. Dies ist natürlich richtig. Im 7. Jahrhundert auf der Arabischen Halbinsel, vor dem Propheten Mohammed, galten Frauen als Ware, die vererbt werden konnte. Dem gegenüber verbesserte der Koran ihre Stellung revolutionär: Mann und Frau stammen, nach Sure 4, Vers 1 »aus der gleichen Substanz«.

Dennoch bleibt dieser Hinweis in der heutigen Diskussion unbefriedigend. »Leider bleibt die Debatte an diesem Punkt in der Regel stehen«, kritisiert Rabeya Müller v

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