Tod auf Verlangen - oder Tod wider Willen?

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Was bleibt nach dem unerwarteten Tod der Kinder von einem völlig auf sie fixierten Leben? Die 50-jährige Netty Boomsma kennt nur eine Antwort. Sie will von Ärzten nicht behandelt, sondern erlöst werden. Im niederländischen Psychiater Boudewijn Chabot findet sie einen willigen Helfer, der ihr eine tödliche Medikamentendosis reicht. Im Fall Chabot akzeptierte das höchste Gericht, dass Hilfe zur Selbsttötung auch dann legitim sei, wenn keine lebensbedrohliche Erkrankung zu Grunde liege. Vielmehr sei der Tod auf Verlangen bei jedwedem tief greifenden Lebensüberdruss eine Möglichkeit. Eine Befragung niederländischer Psychiater ergab, dass 64 Prozent Suizidbeihilfe für grundsätzlich akzeptabel halten. Nahezu jeder zweite Psychiater wäre hierzu auch selbst bereit.
Bereits seit 1994 wird Euthanasie in den Niederlanden geduldet, wenn
