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Zwang, Geld und Glaube

Der Rechtsstreit um die Kirchensteuer in Deutschland ist entschieden. Kläger Hartmut Zapp hat vor Gericht verloren, ist aber aus ganz eigenen Gründen zufrieden mit dem Urteil. Für Richter, Bischöfe und Vatikan ist klar: Ein »Teilaustritt« aus der Kirche ist nicht möglich. Doch überzeugt das theologisch?
von Hartmut Meesmann vom 29.09.2012
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Wer Kirchensteuer zahlt, ist auf  jeden Fall »drin« in der Kirche. Aber was ist mit dem, der nicht zahlen will und trotzdem auf seine Mitgliedschaft qua Taufe pocht? Ein juristische und theologische Frage mit weitreichenden Folgen für die Kirchen in Deutschland. (Foto: Gina Sanders - Fotolia)
Wer Kirchensteuer zahlt, ist auf jeden Fall »drin« in der Kirche. Aber was ist mit dem, der nicht zahlen will und trotzdem auf seine Mitgliedschaft qua Taufe pocht? Ein juristische und theologische Frage mit weitreichenden Folgen für die Kirchen in Deutschland. (Foto: Gina Sanders - Fotolia)
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Der freundliche ältere Herr ist seltsamerweise zufrieden. Hartmut Zapp, ehemals Professor für katholisches Kirchenrecht in Freiburg, hat zwar vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz verloren. Denn das Gericht entschied, dass ein »Teilaustritt« oder »modifizierter Austritt« aus der katholischen Kirche nicht möglich sei. Dass Zapp aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten wolle, nicht aber aus der Glaubensgemeinschaft, gehe nicht. Dennoch erwartet der 73-Jährige, dass die von ihm angestoßene Debatte über die Verfasstheit der Kirchen in Deutschland einschließlich des Kirchensteuersystems nunmehr weitergeht.

Für die weltlichen Richter wie für die katholischen Bischöfe ist in diesem Fall unerheblich, wie die Kirche konkret verfasst is

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