Im Ehrenamt Steuern sparen?
vom 13.05.2011
Der Staat belohnt ehrenamtliches Engagement: Aufwandsentschädigungen bis 500 Euro müssen nicht versteuert werden
Elke Rogosky, Bornheim: Ich engagiere mich ehrenamtlich. Kann ich meine Unkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen? Und: Bin ich während meiner ehrenamtlichen Tätigkeit versichert? Gibt es Rahmenbedingungen, die generell für ehrenamtliches Engagement gelten?
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Peter Otten studierte katholische Theologie in Bonn und ließ sich am Institut für publizistischen Nachwuchs (ifp) in München journalistisch ausbilden. Er arbeitet für die WDR-Hörfunk-Redaktion »Religion, Kirche und Theologie« sowie für weitere öffentlich-rechtliche Sender als freier Autor. Otten ist ständiger Mitarbeiter von Publik-Forum und lebt in Köln.

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