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Leserbrief
Bezieher, kein Empfänger

vom 21.10.2022
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Zu: »Fördern ohne zu fordern?« (18/22, Seite 9)

Als ehemaliger ALG-II-Bezieher irritieren mich im Interview die Begriffe »Hartz-IV-Empfänger« und »Empfänger von Grundsicherung«. Ich finde die Bezeichnung einer Sozialleistung nach einem rechtskräftig verurteilten Straftäter, welche korrekt Arbeitslosengeld II oder abgekürzt ALG II heißt, sowie die Benennung der Bezieher als »Empfänger« sehr diskriminierend. Almosen werden vielleicht »empfangen«, Sozialleistungen werden »bezogen«. Würden Sie auch von einem Krankengeld- oder Rentenempfänger sprechen? Gehen Sie aus Respekt vor den Betroffenen mit gutem Beispiel voran! Dass die Leistung ALG II weit verbreitet – auch von Behörden und öffentlichen Institutionen – als Hartz IV bezeichnet wird und auch Leistungsbezieher sich als »Empfänger« oder gar »Hartzer« bezeichnen, macht die Sache kein bisschen besser. Im Gegenteil. Reinhold Grombein, Heidelberg

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 20/2022 vom 21.10.2022, Seite 58
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