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Personen und Konflikte

vom 26.08.2022
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Julia Lis und Benedikt Kern, Mitarbeitende am Institut für Theologie und Politik in Münster, und ein weiterer Aktivist haben erfolgreich gegen ihre Inhaftierung im Vorfeld einer Protestaktion gegen das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 geklagt. Das Verwaltungsgericht Recklinghausen hat festgestellt, dass die präventive Inhaftierung nicht rechtmäßig war. Eine »Begehung von Straftaten« durch die nicht vorbestraften Kläger habe nicht »mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorgestanden«, so das Gericht. Julia Lis erklärte zum Urteil: »Präventivgewahrsam ist und bleibt eine demütigende polizeiliche Praxis, die menschenrechtlich schwer zu legitimieren ist.« Es sei wichtig, die Einhaltung von Grundrechten bei Protesten einzufordern.

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