Die Not mit dem Chip
Der Vorschlag, Kinder aus Hartz-IV-Familien mit einer Bildungs-Chipkarte zu unterstützen, klingt gut. Doch bei genauem Hinsehen entpuppt er sich als Mogelpackung. Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Hartz-IV-Satz für Kinder unzureichend ist. Kinder werden bei der Berechnung der Sätze bisher wie »halbe Erwachsene« behandelt. Ihre spezifisch kindlichen Bedürfnisse wurden nicht eigens ermittelt, sondern am Bedarf eines Erwachsenen gemessen und je nach Alter um pauschale Prozente gekürzt. Das ist fast so, als würde man den Grundbedarf eines Menschen anhand seiner Körpergröße ausrechnen.
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