Asyl in Kirchen
vom 09.07.2021

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Der Einsatz von Kirchengemeinden für abgelehnte Asylbewerber führt selten zu einem Bleiberecht in Deutschland. Aus einer Antwort der Bundesregierung an die Partei Die Linke geht hervor, dass 2020 nur acht von mehr als dreihundert beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gemeldeten Kirchenasylen mit einer Bleibe-Entscheidung endeten. Von Januar bis Mai 2021 wurde sieben Mal ein Härtefall anerkannt, teilte das Bundesamt mit. Allein in diesem Zeitraum wurden demnach mehr als dreihundert Kirchenasyle gemeldet. Bei einem Großteil der Kirchenasylfälle handelte es sich um Dublin-Fälle, in denen ein anderer EU-Staat für Aufnahme und Verfahren zuständig wäre.
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