Tendenzschutz
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Bei der Frage nach den Rechten ihrer Beschäftigten können die Kirchen als Arbeitgeberinnen Tendenzschutz in Anspruch nehmen. Der Tendenzschutz ist national im Betriebsverfassungsgesetz und international unter anderem in der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie vereinbart.
Der Tendenzschutz sorgt dafür, dass die wirtschaftliche, soziale und personelle Mitsprache der Arbeitnehmer in Betrieben mit einer ideellen Zweckbestimmung zu Gunsten der Betriebe eingeschränkt wird.
Angewendet wird diese Regelung in Betrieben und Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend politischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen.
Der Tendenzschutz soll verhindern, dass der Zweck einer Organisation durch ein Mitwirkungsrech