Nur wenige Ostereier von glücklichen Hühnern
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Der Richter nimmt kein Blatt vor den Mund: »Ohne Beispiel« in der Bundesrepublik sei die Art und Weise, wie sich der Bundeslandwirtschaftsminister, Karl-Heinz Funke, »über ein Urteil des höchsten deutschen Gerichtes« hinwegsetze, sagt Richter Christoph Maisack.
Gemeint ist der Urteilsspruch vom 6. Juli 1999, in dem die Karlsruher Verfassungsrichter die Hennenhaltungsverordnung (HHVO) aus den 80er Jahren »für nichtig« erklärten. Die gängigen Batteriekäfige, in denen die Hühner in qualvoller Enge zusammengepfercht sind, lassen keine »artgerechte« Haltung zu. Damit verstoßen sie gegen Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes.
Dessen ungeachtet hält Funke bestehende Batteriekäfige noch bis zum Jahr 2011 für zulässig, wie aus dem Entwurf für eine neue Hennenhaltungsverordnung hervorgeht. »Die anderen Regelungen der Verordnung sind