Sonderstatus für Stasi-Akten?
Tina Krone: »Ja, denn das ist ein einzigartiges Archivgut«
»Ein besonderes Archivgut bedarf eines besonderen Umgangs. Darum plädiere ich dafür, die Stasi-Unterlagen-Behörde als unverwechselbaren Ort für die Aufbewahrung und Verwaltung der Akten zu erhalten. Die Stasi-Akten wurden 1989 vor der Vernichtung gerettet und friedlich gesichert. Mit der Besetzung der Stasi-Gebäude von Leipzig bis Berlin wurde die wichtigste Machtstütze der SED-Diktatur beseitigt. Damals 1989/90 war eine zentrale Forderung, die Hinterlassenschaft dieser Behörde aufzubewahren. Die Akten sollten einen Sonderstatus bekommen. Damit haben die Menschen ihre Leben, ihre Biografien wieder in die eigenen Hände genommen. Das hat einen tiefen Wert für die Gesellschaft, die Demokratie, die kommenden Generationen. Die Stasi-Unterlagen-Behörde gilt deshalb für viele im ehemaligen Ostblock, aber auch weltweit als Symbol des Endes der Bevormundung und Entwürdigung von Menschen. Sie hat für sie eine Vorbildfunktion und ist im Übrigen weltweit einzigartig.
Die Behörde wurde damals mit einem Auftrag und besonderen Aufgaben eröffnet. Ich sehe nicht, dass diese besonderen Aufgaben bis 2019 erfüllt sind. Zum Beispiel die Akteneinsicht der Opfer. Es gibt immer noch etwa 70 000 Anfragen pro Jahr. Das Zweite sind Anfragen an die Behörde. Sie betreffen nicht nur die Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit. Es geht auch um Anfragen von Ämtern und Gerichten, Rehabilitierung und Entschädigung betreffend. Die für die Aufbewahrung der Akten im Bundesarchiv plädieren, sagen, dass das auch dort geht und dass das Stasi-Unterlagen-Gesetz weiter gelten könne. Da frage ich mich, wozu der Aufwand für ein neues Etikett. Warum soll dieses Symbol abgeschafft werden?«
Thomas Krüger: »Nein, wir brauchen jetzt keine Sonderbehörde mehr«
»Wenn ich mich gegen die Erhaltung der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) ausspreche, dann sage ich damit keineswegs, dass die Stasi-Akten geschlossen und die Forschung zur Staatssicherheit ad acta gelegt werden soll. Es bedarf dafür aber nicht mehr einer Sonderbehörde. Wir sind bereits eine Generation weiter, und die Nachfrage nach individuellen Akten wird in Zukunft sinken. Das Bundesarchiv verfügt über die notwendige Expertise, die Stasi-Akten adäquat zu verwalten und die Einsichtnahme sicherzustellen.
Wenn ich mich gegen die Erhaltung der Stasi-Unterlagen-Behörde wende, spreche ich mich damit auch für ein Aufbrechen institutioneller Parallelstrukturen aus: Bereits 1998 wurde – mit der Einrichtung der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur – vom Deutschen Bundestag die Zuweisung von Aufgaben der politischen Bildung an die BStU zurückgenommen.
Zudem besteht mit der Bundeszentrale und den Landeszentralen für politische Bildung ein Netzwerk einer lebendigen und vielfältigen »Aufarbeitungslandschaft« von freien Initiativen und Vereinen. Dieses Netzwerk mit hohen Qualitätsstandards und einem breiten zeitgeschichtlichen und gesamtdeutschen Blick auf die Vermittlung einer integrierten deutschen Nachkriegsgeschichte kann die politischen Bildungsaufgaben der Stasi-Unterlagen-Behörde aufgreifen und weiterentwickeln.
In der Diskussion um die Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde geht es nicht nur um die Zukunft einer Behörde, sondern auch um die Aufgaben und institutionellen Strukturen der historisch-politischen Bildung und ihrer Träger in Deutschland. Die Arbeit der Stasi-Unterlagen-Behörde ist wichtig, ihr institutioneller und struktureller Rahmen jedoch überholt.«
Thomas Krüger, geboren 1959, war Senator in Berlin und vertrat die SPD im Deutschen Bundestag. Seit 2000 ist er Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung.
