VW-Dieselskandal
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Keine Frage: Laschheit in Sachen Wirtschaftskriminalität kann man der Kammer des Landgerichts Braunschweig nicht vorwerfen. Dass sie Spitzenmanager des VW-Konzerns für ihre betrügerischen Machenschaften im Dieselskandal zu Haftstrafen teils ohne Bewährung verurteilt hat, kommt in diesen Sphären selten vor. Oft lassen sich Justiz und Verteidigung auf sogenannte Deals ein, um Verfahren abzukürzen und Haftstrafen zu vermeiden, die für Manager ein größerer Einschnitt sind als etwa für Berufseinbrecher.
Als Paradebeispiel für Gleichheit vor dem Gesetz taugt das Verfahren aber nicht. Dafür hat es viel zu lange gedauert, mehr als zehn Jahre, nachdem die Betrugssoftware aufgeflogen ist. Tatsächlich gibt es noch kein rechtskräftiges Urteil, auch die Anwälte von VW haben Revision angekündigt. So s
