Andreas Lob-Hüdepohl
Andreas Lob-Hüdepohl, Professor für theologische Ethik an der katholischen Hochschule für Sozialwesen in Berlin, hat sich gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft ausgesprochen. Es gebe kein Recht auf ein Kind. Zu glauben, einen solchen Anspruch zu haben, sei eine falsch verstandene reproduktive Autonomie. Damit widerspricht Lob-Hüdepohl der Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf. Diese forderte in einem Interview mit der »Zeit« die Legalisierung der Leihmutterschaft: »Entscheidend ist doch, dass ein staatliches Verbot der Leihmutterschaft ein Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Paare ist, die zur Familiengründung auf eine Leihmutterschaft angewiesen sind. Für solch einen Grundrechtseingriff sehe ich keine sachliche Rechtfertigung.« Der Staat müsse dafür sorgen, dass potentielle Leihmütter über medizinische und psychosoziale Risiken aufgeklärt werden, dürfe Frauen aber nicht daran hindern, sich für eine Leihmutterschaft zur Verfügung zu stellen. Andernfalls verstoße er gegen das Grundgesetz, das auf dem Menschenbild des selbstbestimmt und autonom handelnden Individuums beruhe, so Brosius-Gersdorf. Lob-Hüdepohl betont dagegen, dass Leihmutterschaften in der Regel dadurch zustandekommen, dass Frauen in finanziell schwierigen Situationen sich dazu bereiterklärten. Das würden internationale Studien vielfach belegen. Die Zustimmung erfolge oft nur formal freiwillig und habe den Charakter einer »prekären Selbstbestimmung«.

Personen und Konflikte