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Umstrittenes neues Triage-Gesetz

vom 18.11.2022
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(Dennis M. Swanson/adobe stock)
(Dennis M. Swanson/adobe stock)

Behinderte und alte Menschen dürfen bei knappen Behandlungskapazitäten auf Intensivstationen während Pandemien nicht benachteiligt werden. Ein entsprechendes Gesetz der Ampelkoalition hat der Bundestag beschlossen. Im Triagefall sollen Ärzte demnach auf Grundlage der »aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit« entscheiden, in welcher Reihenfolge Patienten behandelt werden. Andere Kriterien wie Alter, Vorerkrankungen oder eine Behinderung sollen demnach keine Rolle spielen dürfen.

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