Tendenzschutz
Bei der Frage nach den Rechten ihrer Beschäftigten können die Kirchen als Arbeitgeberinnen Tendenzschutz in Anspruch nehmen. Der Tendenzschutz ist national im Betriebsverfassungsgesetz und international unter anderem in der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie vereinbart.
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Datum der Erstveröffentlichung: 12.05.2006

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