Stefanie Hubig
Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin (SPD), hat ein schärferes Sexualstrafrecht gefordert. Die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen solle von fünf auf 20 Jahre ausgedehnt werden. Das entspreche den Fristen bei ähnlich schweren Delikten, sagte Hubig dem RedaktionsNetzwerk Deutschland: »Wir wollen das so bald wie möglich anpassen.«
Sie drängte zudem darauf, weitere Gesetzeslücken zu schließen. Dazu gehöre der Schutz vor verbaler sexueller Belästigung, auch »Catcalling« genannt. Die Bundesjustizministerin sagte, sie arbeite außerdem an einer Anpassung des Mordparagrafen. Sie wolle sicherstellen, dass Femizide – also die geschlechtsspezifische Tötung von Frauen und Mädchen – konsequent als Mord, nicht etwa als Totschlag, bestraft werden.
Hubig sprach sich auch dafür aus, bei Fällen sexueller Gewalt vom Grundsatz »Nein heißt Nein« auf »Nur Ja heißt Ja« umzustellen. Dies schütze Opfer sexueller Gewalt auch dann, »wenn sie sich beispielsweise in einer Schockstarre befinden und nicht mal mehr ein Nein artikulieren können«, argumentierte Hubig. Sie verwies dabei auf das Vorbild anderer europäischer Staaten, wie etwa Schweden, Spanien oder Belgien.

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