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Pro und Contra
Sollen Pfarrpersonen verbeamtet sein?

In den evangelischen Landeskirchen wird darüber diskutiert, ob der Beamtenstatus für Pfarrpersonen noch zeitgemäß ist. Dabei geht es nicht nur ums Geld.
vom 22.09.2026 Vorgelesen von einer künstlichen Stimme.
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Pfarrerinnen und Pfarrer sind Beamte – passt das noch in die Zeit? (Foto: epd-bild / Cristian Gennari)
Pfarrerinnen und Pfarrer sind Beamte – passt das noch in die Zeit? (Foto: epd-bild / Cristian Gennari)

Kathrin Nothacker: Ja!

(Foto: Gottfried Stoppel)Pfarrerinnen und Pfarrer sind nicht einfach Angestellte einer religiösen Organisation. Ihre Beauftragung beginnt nicht mit der Unterschrift unter einen Vertrag, sondern mit der Ordination. Wer diesen Unterschied verwischt, macht aus dem Pfarrdienst einen Beruf wie jeden anderen. Genau das ist er aber nicht. Deshalb spricht vieles dafür, dass Pfarrpersonen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 18/2026 vom 25.09.2026, Seite 8
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Zunächst geht es um die Freiheit der Verkündigung. Kirche lebt nicht davon, dass ihre Pfarrpersonen das sagen, was gerade gut ankommt. Das Evangelium kann ja auch herausfordern und Widerspruch hervorrufen. Wer öffentlich predigt, muss die Freiheit haben, sich am Evangelium zu orientieren und nicht an Mehrheitsmeinungen oder lokalen Interessen. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis schützt diese Freiheit.

Pfarrerinnen und Pfarrer stehen nicht nur im Dienst einer einzelnen Gemeinde. Sie sind Pfarrpersonen der ganzen Kirche. Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis unterstreicht diesen Charakter. Es erinnert daran, dass Kirche mehr ist als die Summe ihrer einzelnen Gemeinden.

Auch die Logik des Marktes passt nur begrenzt zum Wesen kirchlicher Arbeit. Eine Pfarrstelle lässt sich nicht sinnvoll nach Effizienzkennzahlen bewerten. Seelsorgerlich helfende, tröstende Begegnungen erwirtschaften keinen Gewinn. Dennoch gehören sie zum Kern des kirchlichen Auftrags. Wer Pfarrpersonen nur als Beschäftigte betrachtet, riskiert, dass wirtschaftliche Maßstäbe wichtiger werden als geistliche Verantwortung.

Zudem ist das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis auf Dauer angelegt. Seelsorge braucht Kontinuität und Vertrauen. Wo kirchliche Arbeit immer stärker in Projekten und Befristungen gedacht wird, setzt das Pfarramt bewusst einen anderen Akzent.

Gegen die Verbeamtung wird eingewandt, sie gewähre ungerechtfertigte Privilegien. Dabei wird übersehen, dass der besondere Status besondere Verpflichtungen umfasst. Pfarrpersonen binden sich an Schrift und Bekenntnis, übernehmen eine öffentliche Repräsentationsfunktion, stehen unter besonderer Beobachtung, tragen Verantwortung weit über die üblichen Arbeitszeiten hinaus. Für besondere Pflichten sollten besondere Bedingungen gelten.

Natürlich garantiert kein Dienstrecht gute Predigten, gelingende Seelsorge oder lebendige Gemeinden. Aber Recht setzt Zeichen. Am Ende geht es nicht um Privilegien, sondern um Identität. Ist das Pfarramt ein kirchlicher Beruf oder ein öffentliches geistliches Amt? Wer Letzteres bejaht, wird schwer begründen können, warum dafür ein gewöhnlicher Arbeitsvertrag ausreichen sollte.

Iris Döring: Nein!

(Foto: EKiR/Marcel Kuß)Künftig will die Evangelische Kirche im Rheinland Pfarrpersonen als Angestellte beschäftigen, nicht mehr im Beamtenverhältnis. Der Umsetzungszeitpunkt ist noch von verschiedenen Faktoren abhängig, die nun gemeinsam mit den anderen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland erarbeitet werden.

In dem Zusammenhang nicht über finanzielle Gesichtspunkte zu sprechen, wäre unredlich: 60 Jahre und mehr beträgt die Zeit, in der die rheinische Kirche ihre Pfarrerinnen und Pfarrer sowie deren Hinterbliebene alimentiert – inklusive Versorgung und Krankheitsbeihilfe, denn im Ruhestand treten Rentenversicherung und gesetzliche Krankenversicherung nicht ein. Um diese Kosten zu sichern, erhebt die Kirche für jede Pfarrperson einen Aufschlag zu den Bruttobezügen in Höhe von 63 Prozent. So liegen die jährlichen Aufwendungen für eine Pfarrperson bei fast 150 000 Euro – Tendenz steigend. Geld, das für andere Aufgaben nicht zur Verfügung steht. Das ist keine Anfrage an den Dienst der Pfarrpersonen. Im Gegenteil: Die Anforderungen an ihren Dienst nehmen sprunghaft zu. Es ist eine Folge des Systems.

Ohne diesen finanziellen Druck würde eine Diskussion, wie wir sie heute führen, womöglich noch auf sich warten lassen. Dennoch gibt es überzeugende Argumente, warum dieser Wechsel an der Zeit ist: Der Pfarrdienst wird berufsförmiger. Schon vor mehr als drei Jahren hat die rheinische Kirche Arbeitszeiten eingeführt. Das Argument, wegen der Besonderheit des Dienstes keine Arbeitszeiten vorgeben zu können, ist damit entfallen. Auch sonst lässt sich die unterschiedliche Behandlung von Pfarrpersonen und Menschen in anderen kirchlichen Berufen kaum mehr vernünftig erklären: Warum wird den einen eine Dienstwohnung zugewiesen und den anderen nicht? Warum erhalten die einen Wochenend- und Überstundenzuschläge, die anderen aber nicht? Wie rechtfertigen sich die Unterschiede bei Wochenarbeitszeiten und Urlaubstagen? Es entsteht leicht der Eindruck eines Zweiklassensystems.

Oder auch: Ist es noch zeitgemäß, von Pfarrerinnen und Pfarrern größtmögliche Erreichbarkeit zu fordern? Ist es nicht ein Gebot des Gesundheitsschutzes, sie so zu behandeln wie andere systemrelevante Berufe ebenfalls, gute Vertretungspläne vorausgesetzt?

Der Systemwechsel nimmt die Evangelische Kirche im Rheinland zugleich in die Verantwortung, den Pfarrdienst umfassend zu reformieren und ihn anschlussfähiger an andere Berufe zu machen – eine entscheidende Voraussetzung für multi- oder interprofessionelles Arbeiten.

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Personalaudioinformationstext:   Kathrin Nothacker ist Oberkirchenrätin und Personalchefin der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

Iris Döring ist Landeskirchenrätin und stellvertretende Leiterin der Personalabteilung der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Schlagwort: Pfarrer
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