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»218a muss bleiben«

vom 22.07.2022
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Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Irme Stetter-Karp, fordert ein größeres Angebot für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland – daran hapere es vor allem im ländlichen Raum. In einem Beitrag für die Zeit-Beilage Christ und Welt betont sie zugleich: »Es ist kein regulärer Eingriff, und darf auch nicht als solcher behandelt werden.« Der Paragraf 218a des Strafgesetzbuches, der eine Abtreibung nur unter bestimmten Umständen straffrei stellt, dürfe »unter keinen Umständen in seiner Substanz angetastet werden«. Die verpflichtende Beratung als Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung habe sich bewährt. Die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen bewerte sie positiv, so Stetter-Karp. Die katholischen Bischöfe hatten die Streichung des Paragrafen 219a kritisiert.

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