Geschlechtseintrag erleichtert
Jeder Mensch in Deutschland soll sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das sieht das neue Selbstbestimmungsgesetz vor, das die Bundesministerien für Justiz und Familie vorgestellt haben. Es ersetzt – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – das bisherige Transsexuellengesetz. Bislang müssen Menschen, die ihr Geschlecht im Pass ändern wollen, zwei kostenpflichtige psychiatrische Gutachten einholen und dabei sehr intime Fragen beantworten. Das Verfahren dauert mehrere Monate. Laut Familienministerium entscheiden die Gerichte ohnehin in 99 Prozent der Fälle im Sinne der Antragsteller und Antragstellerinnen.
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