Sexualisierte Gewalt
Sie wussten, was sie nicht taten

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Es ist ein Protokoll, dass es in sich hat: In Fällen sexuellen Missbrauchs seien bislang kaum Anträge an die gesetzliche Unfallversicherung gestellt worden. Und: »Dies liegt nach übereinstimmender Meinung darin begründet, dass die Möglichkeit einer derartigen Antragstellung in der Öffentlichkeit bislang nicht ausreichend bekannt ist.« So steht es in einem Protokoll der Unter-Arbeitsgruppe (AG) »Immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene« des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch vom 25. Mai 2011, das jetzt bekannt geworden ist.
Zur Erinnerung: Der Runde Tisch mit Beteiligten aus Politik, Gesellschaft und Kirchen war 2010 eingerichtet worden, um nach dem Aufdecken von sexualisierter Gewalt in Kirchen und Schulen Verbesserungen für Betroffene von Missbrauch zu erreichen. In der AG »Imma




