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Sexualisierte Gewalt
Sie wussten, was sie nicht taten

Die Kirchen waren seit dem Jahr 2011 von der Möglichkeit informiert, sexuelle Übergriffe an die gesetzliche Unfallversicherung zu melden – gehandelt haben sie erst ab 2022. Betroffenen ist viel Geld entgangen.
von Christoph Fleischmann vom 10.03.2026
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Die Vorsitzenden des Runden Tisches: Die damaligen Bundesministerinnen Annette Schavan, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Kristina Schröder. (Foto: PA / DPA / Wolfgang Kumm)
Die Vorsitzenden des Runden Tisches: Die damaligen Bundesministerinnen Annette Schavan, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Kristina Schröder. (Foto: PA / DPA / Wolfgang Kumm)

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Es ist ein Protokoll, dass es in sich hat: In Fällen sexuellen Missbrauchs seien bislang kaum Anträge an die gesetzliche Unfallversicherung gestellt worden. Und: »Dies liegt nach übereinstimmender Meinung darin begründet, dass die Möglichkeit einer derartigen Antragstellung in der Öffentlichkeit bislang nicht ausreichend bekannt ist.« So steht es in einem Protokoll der Unter-Arbeitsgruppe (AG) »Immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene« des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch vom 25. Mai 2011, das jetzt bekannt geworden ist.

Zur Erinnerung: Der Runde Tisch mit Beteiligten aus Politik, Gesellschaft und Kirchen war 2010 eingerichtet worden, um nach dem Aufdecken von sexualisierter Gewalt in Kirchen und Schulen Verbesserungen für Betroffene von Missbrauch zu erreichen. In der AG »Imma

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