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vom 29.01.2010
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Ich möchte Sie hiermit über Änderungen im Erbschaftsrecht in Kenntnis setzen, welche die Bundesregierung im Verbund mit der Unesco auf den Weg gebracht hat und die dazu führen, dass sich deutsche Erben nun wieder ungetrübt über ihre alten und neuen Erbschaften freuen können.

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