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Auf Leben und Tod

Der Bluttest auf Down-Syndrom wird vermutlich zur Kassenleistung. Was bedeutet das für Schwangere – und für unsere Gesellschaft?
von Andrea Teupke vom 05.10.2018
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Scheinbar ist es nur ein kleiner Piks. Ein paar Milligramm Blut werden abgenommen, in ein Labor geschickt, und wenig später weiß die Schwangere, ob mit ihrem Kind »alles in Ordnung« ist. Mit anderen Worten: Sie weiß, ob sie ein Kind mit Down-Syndrom erwartet oder nicht. Noch wird diese neue Untersuchungsmethode von den Krankenkassen nicht erstattet. So bezahlen die Frauen den Test bisher aus eigener Tasche – oder unterziehen sich der unangenehmen und vor allem gefährlicheren Fruchtwasseruntersuchung, die in fast einem Prozent der Fälle eine Fehlgeburt auslöst, aber von der Krankenkasse übernommen wird. Medizinisch gesehen liegt die Entscheidung also auf der Hand: Alles spricht dafür, den Bluttest zumindest bei Risikoschwangerschaften anzubieten.

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