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Gericht für Tierschutz

vom 22.07.2016
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Nach dem Tierhaltungsverbot gegen den niederländischen Schweinehalter Straathof hat der BUND Sachsen-Anhalt eine Überprüfung aller Tierhaltungsanlagen im Land gefordert. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte die Klage der Firma Straathof gegen ein Tierhaltungsverbot des Landkreises Jerichower Land abgewiesen. Das Gericht war zu der Überzeugung gelangt, dass dem Kläger Ende 2014 das Halten und Betreuen von Schweinen zu Recht untersagt worden war. Die Schwere und die Vielzahl der festgestellten Verstöße hätten keine positive Prognose für die Zukunft ermöglicht. Kranke Tiere seien nicht ausreichend versorgt und zahlreiche Verletzungen nicht behandelt worden. Tierschützer nicht nur in Sachsen-Anhalt hofften nun, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg Schule mache, erklärte der BUND. Er sprach von einem »Meilenstein mit bundesweiter Auswirkung im Umgang des behördlichen Tierschutzes mit der Tierhaltungsindustrie«. Der BUND Sachsen-Anhalt appellierte an die Veterinärbehörden in ganz Deutschland, bei ähnlich eklatanten tierschutzrechtlichen Verstößen ebenfalls umgehend Tierhaltungsverbote auszusprechen.

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