Ceta
Nach der Klage ist vor der Klage
von
Barbara Tambour
vom 26.03.2022

Hatten zumindest teilweisen Erfolg: Die Proteste gegen die Freihandelsabkommen Ceta und TTIP – hier in Stuttgart im Jahr 2016 (Foto: PA/DPA/Silas Stein)

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Die Verfassungsbeschwerden gegen Ceta, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, wurden abgewiesen. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat viele Menschen enttäuscht. In den Jahren 2015 und 2016 waren in Deutschland Hunderttausende auf die Straße gegangen und hatten gegen Ceta und den Schwesterpakt TTIP mit den USA protestiert. Mehr als 190 000 Menschen hatten die Verfassungsbeschwerde von Foodwatch, Campact und Mehr Demokratie und die der Lüdenscheider Musiklehrerin Marianne Grimmenstein unterstützt. War aller Protest vergebens? Nein.
Denn einen Erfolg hatten sie: Die umstrittenen privaten Schiedsgerichte mit Klageprivilegien
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