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Künstliche Intelligenz
Gefährlich intelligent

Das neue KI-Programm von Anthropic lässt ahnen, wie erschreckend groß die Lücken in der Cybersicherheit sind. Ein Kommentar.
von Constantin Wißmann vom 16.04.2026
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Was früher das Spezialwissen von Geheimdiensten und Elite-Hackern war, könnte in ein paar Jahren auch Cyberkriminellen oder Terroristen zur Verfügung stehen.
Was früher das Spezialwissen von Geheimdiensten und Elite-Hackern war, könnte in ein paar Jahren auch Cyberkriminellen oder Terroristen zur Verfügung stehen.

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So gefährlich, dass es unter Verschluss bleiben muss: Wie Anthropic sein neues Modell »Claude Mythos Preview« beschreibt, erinnert ein bisschen an die Werbung für einen Nassrasierer. Und tatsächlich mag auch Marketing in eigener Sache dahinter stehen, dass eine der führenden Entwicklungsfirmen von künstlicher Intelligenz das Modell zunächst lediglich einer Allianz von 40 Technologieunternehmen wie Google, Apple und Nvidia zur Verfügung stellen will. Zu groß sei sonst die Gefahr, dass »Mythos« in die Hände von Schurken gerate, heißt es von Anthropic. Denn damit ließen sich Tausende bislang unbekannte Sicherheitslücken entdecken – in Betriebssystemen, Browsern und anderer Software, auf der die digitale Infrastruktur beruht. So kann sich Anthropic gleichzeitig als technologisch führend und verantwortungsbewusst dar

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Clemens Ronnefeldt 15.05.2026:
»Wir sind also längst dabei beim Krieg in Iran« und »Die Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass ihr […] das […] Völkerrecht herzlich egal ist.« Beide Sätze von Christoph Fleischmann sind zutreffend – und es liegt auch an einer entschlossenen demokratischen Öffentlichkeit, dies nicht länger hinzunehmen. Wenn Bundespräsident Walter Steinmeier den Iran-Krieg als völkerrechtswidrig bezeichnet, wenn die Wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestages den Krieg gegen Iran als völkerrechtswidrig einstufen – warum tut die Bundesregierung nicht das, was die Regierungen in Spanien und Italien tun: Überflugrechte für US-Flugzeuge verbieten und US-Standortnutzungen in Deutschland untersagen? In ihrer Entschließung 3314 vom 14. Dezember 1974 definierte die UN-Generalversammlung den Begriff »Aggression« so, dass als Angriffshandlung auch gilt, wenn ein Staat es duldet, »dass sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, von diesem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen«. Die Bundesregierung kann sich weitere Ausführungen zur westlichen »regelbasierten Ordnung« sparen, wenn sie diese weiterhin selbst ignoriert.

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