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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 19/2011
Der Inhalt:
Politik & Gesellschaft
Religion & Kirchen
Der letzte Brief

Kirchliche Sonderwege

von Barbara Tambour vom 04.10.2011
Gelten für Diakonie und Caritas beim Arbeitsrecht besondere Regeln? Über Streiks und ein Gerichtsurteil, das enttäuscht
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Diakonie-Mitarbeiter dürfen nicht streiken. Sie tun es dennoch: In Hannover, Gelsenkirchen und anderswo legten sie die Arbeit nieder oder nahmen sich länger als sonst Zeit für eine Frühstückpause bei trockenem Brot. Die Gewerkschaft ver.di hatte dazu aufgerufen.

Es geht bei diesem Streik um das kirchliche Arbeitsrecht als Ganzes, um das Modell des »Dritten Wegs«. Solange die Kirchen die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes mit schöner Regelmäßigkeit übernahmen, rieb sich kaum einer an diesem Sonderweg, der Streiks und Aussperrungen verbietet. Seit den 1990er-Jahren aber, vor allem seit Einführung der Pflegeversicherung 1994, drängt zunehmend private Konkurrenz auf den Sozialmarkt. Seitdem geraten Caritas und Diakon

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