Kirchenasyl
Freispruch mit Signalwirkung
Es gab Applaus nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Das Amtsgericht Kitzingen hatte den Benediktiner Abraham Sauer aus der Abtei Münsterschwarzach freigesprochen. Er war angeklagt, weil er im August 2020 einen 25-jährigen Flüchtling aus dem Gaza-streifen ins Kirchenasyl aufgenommen hatte, um ihn vor der Abschiebung nach Rumänien zu schützen. Die Staatsanwaltschaft hatte deswegen eine Geldstrafe gefordert. Richterin Patricia Finkenberger sprach Bruder Abraham jedoch frei. Sie urteilte, er habe zwar eine Straftat begangen, jedoch ohne Schuld, da er aus der im Grundgesetz garantierten Glaubens- und Gewissensfreiheit gehandelt habe. Und die bewertete sie höher als den Paragrafen 95 im Aufenthaltsgesetz, der einen unerlaubten Aufenthalt unter Strafe stellt und auch die Beihilfe dazu.
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