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Kirchenasyl
Freispruch mit Signalwirkung

Der bayerische Benediktinermönch Abraham Sauer hat einem Flüchtling aus dem Gaza-Streifen Kirchenasyl gewährt. Dafür wurde er angeklagt. Nun das Urteil: eine Klatsche für den Staatsanwalt.
von Markus Dobstadt vom 18.05.2021
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Handelte aus Nächstenliebe: der Benediktiner Abraham Sauer im Amtsgericht Kitzingen (Foto: kna)
Handelte aus Nächstenliebe: der Benediktiner Abraham Sauer im Amtsgericht Kitzingen (Foto: kna)

Es gab Applaus nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Das Amtsgericht Kitzingen hatte den Benediktiner Abraham Sauer aus der Abtei Münsterschwarzach freigesprochen. Er war angeklagt, weil er im August 2020 einen 25-jährigen Flüchtling aus dem Gaza-streifen ins Kirchenasyl aufgenommen hatte, um ihn vor der Abschiebung nach Rumänien zu schützen. Die Staatsanwaltschaft hatte deswegen eine Geldstrafe gefordert. Richterin Patricia Finkenberger sprach Bruder Abraham jedoch frei. Sie urteilte, er habe zwar eine Straftat begangen, jedoch ohne Schuld, da er aus der im Grundgesetz garantierten Glaubens- und Gewissensfreiheit gehandelt habe. Und die bewertete sie höher als den Paragrafen 95 im Aufenthaltsgesetz, der einen unerlaubten Aufenthalt unter Strafe stellt und auch die Beihilfe dazu.

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