Im Dschungel der Behörden
von
Elisa Rheinheimer-Chabbi
vom 10.03.2017
Da steht es. Schwarz auf weiß: »Die Verpflichtungserklärung gilt bis zum Abschluss des Asylverfahrens.« Dieser Satz stammt aus einem Schreiben des Hessischen Innenministeriums, das Publik-Forum vorliegt. »Folglich besteht nach Zuerkennung der Asylberechtigung im Asylverfahren [...] keine Erstattungspflicht mehr«, heißt es weiter. Und dann: »Darauf kann sich Frau K. verlassen.« Unterzeichnet ist die E-Mail mit »Dr. Dr. Frank Theisen, Referat Aufenthaltsrecht, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport«.
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Datum der Erstveröffentlichung: 10.03.2017

Publik-Forum
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