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Im Dschungel der Behörden

Sie halfen Flüchtlingen und vertrauten der deutschen Politik – doch nun werden sie vom Staat zur Kasse gebeten. Die Geschichte von Bürgern auf der Suche nach dem Rechtsstaat
von Elisa Rheinheimer-Chabbi vom 10.03.2017
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Da steht es. Schwarz auf weiß: »Die Verpflichtungserklärung gilt bis zum Abschluss des Asylverfahrens.« Dieser Satz stammt aus einem Schreiben des Hessischen Innenministeriums, das Publik-Forum vorliegt. »Folglich besteht nach Zuerkennung der Asylberechtigung im Asylverfahren [...] keine Erstattungspflicht mehr«, heißt es weiter. Und dann: »Darauf kann sich Frau K. verlassen.« Unterzeichnet ist die E-Mail mit »Dr. Dr. Frank Theisen, Referat Aufenthaltsrecht, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport«.

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