Ein Verbot greift zu kurz

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Das Urteil des Bundesgerichtshofs zur PID vom Juli dieses Jahres zwingt den Gesetzgeber zum Handeln. Doch in welche Richtung? Darüber gehen die Ansichten nicht nur in den politischen Parteien und der Bundesärztekammer, sondern auch in den evangelischen Kirchen weit auseinander. Einzig die römisch-katholische Kirche hat sich seit Langem auf ein kategorisches Nein zur PID festgelegt.
Was wiegt mehr: das Leid der betroffenen Paare, die sich ein gesundes Kind wünschen, oder der Schutz des ungeborenen Lebens, dem sich auch die evangelische Kirche grundsätzlich verpflichtet weiß? Aber ist die Alternative so einfach? Schließlich ist die Pränataldiagnostik in Deutschland zugelassen, also die vorgeburtliche Untersuchung von Föten auf mögliche Krankheiten und Missbildungen. Im Fall eines positiven Befunde