Riskante Enthüllungen
von
Miriam Bunjes
vom 05.12.2014
Ihr Gewissen sollten Arbeitnehmer eigentlich nicht am Betriebstor abgeben müssen: Missstände im eigenen Betrieb dürfen angemahnt werden – auch öffentlich, wenn es zuvor intern versucht wurde. Das entschied der Europäische Gerichtshof schon vor drei Jahren, als er den Fall der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch bearbeitete. Er sprach der Whistleblowerin 15 000 Euro Schadensersatz wegen ihrer fristlosen Kündigung zu – nach sieben Jahren Kampf und Klagen durch die deutschen Instanzen.
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Datum der Erstveröffentlichung: 05.12.2014

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