Riskante Enthüllungen

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Ihr Gewissen sollten Arbeitnehmer eigentlich nicht am Betriebstor abgeben müssen: Missstände im eigenen Betrieb dürfen angemahnt werden – auch öffentlich, wenn es zuvor intern versucht wurde. Das entschied der Europäische Gerichtshof schon vor drei Jahren, als er den Fall der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch bearbeitete. Er sprach der Whistleblowerin 15 000 Euro Schadensersatz wegen ihrer fristlosen Kündigung zu – nach sieben Jahren Kampf und Klagen durch die deutschen Instanzen.
Der Hintergrund: Brigitte Heinisch hatte in ihrem Pflegeheim immer wieder auf unhaltbare hygienische Zustände aufgrund von Personalmangel aufmerksam gemacht. Als ihr Arbeitgeber nicht darauf reagierte, wandte sie sich an Staatsanwaltschaft und Medien. Doch dann reagierte der Arbeitge