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Aktive Sterbehilfe?

vom 13.10.2017
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Erstmals wird in den Niederlanden ein Fall von aktiver Sterbehilfe strafrechtlich untersucht. Es geht um eine 74-jährige Demenzpatientin, die vor ihrer Erkrankung festgehalten hatte, dass sie »absolut« nicht in ein Pflegeheim wolle und aktive Sterbehilfe wünsche, wenn sie die Zeit dafür als »reif« erachte. Als sich ihr Zustand verschlechterte und sie in ein Heim musste, beschloss die Ärztin, dass die Zeit zum Sterben gekommen sei, obwohl die Patientin sich dazu nicht äußern konnte. Sie mischte heimlich ein Beruhigungsmittel in den Kaffee und verabreichte ihr eine tödliche Injektion. Dabei wehrte sich die Patientin so stark, dass sie von ihrer Familie festgehalten werden musste. Die Prüfungskommission kritisierte die Ärztin. Sie hätte die Tötung abbrechen müssen, als sie den Widerstand spürte.

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