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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 17/2020
Der Inhalt:

Berliner Kopftuchverbot wackelt

vom 11.09.2020
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Das Land Berlin darf muslimische Lehrerinnen nicht pauschal ablehnen, wenn diese im Unterricht ihr Kopftuch tragen möchten. Das diskriminiere die Trägerin aufgrund ihrer Religion, lautet das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt. Geklagt hatte eine abgelehnte muslimische Lehramtsbewerberin. Bislang verbietet das Berliner Neutralitätsgesetz, religiöse Symbole im Schulunterricht zu tragen.

Die Kirchen reagierten erfreut auf das Urteil. Erzbischof Heiner Koch sieht es als Anlass, mit dem Staat über religiöse Symbole in der Öffentlichkeit und die staatliche Neutralität zu sprechen. Jörg Antoine von der Berliner Evangelischen Kirche forderte, »dem Grundrecht der Religionsfreiheit im Berliner Neutralitätsgesetz mehr Beachtung zu schenken«.

Ob das Gesetz nun geände

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