Berliner Kopftuchverbot wackelt
vom 11.09.2020
Das Land Berlin darf muslimische Lehrerinnen nicht pauschal ablehnen, wenn diese im Unterricht ihr Kopftuch tragen möchten. Das diskriminiere die Trägerin aufgrund ihrer Religion, lautet das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt. Geklagt hatte eine abgelehnte muslimische Lehramtsbewerberin. Bislang verbietet das Berliner Neutralitätsgesetz, religiöse Symbole im Schulunterricht zu tragen.
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Datum der Erstveröffentlichung: 11.09.2020

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