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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 15/2015
Der Inhalt:

Datenschützer gegen Facebook

vom 07.08.2015
Sollen Nutzer künftig auch Pseudonyme verwenden dürfen?
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Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat Facebook aufgefordert, seinen Nutzern auch ein Profil unter Pseudonym zu gestatten. Bisher ist es Nutzern des sozialen Netzwerks nur erlaubt, ein Profil unter dem echten Namen anzulegen. Damit seien jedoch die eigenen Daten missbrauchbar.

Facebook wies die Forderung zurück. Es zähle zu den Geschäftsbedingungen, dass sich die Nutzer mit ihrem richtigen Namen anmelden, sagte eine Facebook-Sprecherin. Auf Facebook würden sich »echte Menschen mit echten Menschen unterhalten«. Allenfalls gängige Spitznamen seien zulässig. Damit solle verhindert werden, dass anonyme Nutzer Beleidigungen oder Drohungen versenden. Das Konzept sei bislang von Jugendschützern gelobt worden. Der Datenschutzbeauftragte ordnete in

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