Wille und Konsequenz
Die Taten seien verjährt. Mit dieser Begründung hat die Staatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungen gegen den Freiburger Erzbischof und Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, eingestellt. Strittig war gewesen, ob Zollitsch als damaliger Personalreferent der Diözese mitverantwortlich dafür war, dass im Jahr 1987 ein Zisterzienserpater im Kloster Birnau am Bodensee erneut mit einer Seelsorgeaufgabe betraut wurde, obwohl der Mann sich Ende der 1960er-Jahre sexueller Übergriffe gegenüber Jungen schuldig gemacht hatte. Da der Pater in den 1980er-Jahren nicht erneut auffällig wurde, legte die Staatsanwaltschaft den Fall Zollitsch zu den Akten. Es sei ihr verwehrt geblieben, teilte sie mit, »weitergehende Ermittlungen durchzuführen zu der Frage, wer die Personalverantwortung für den Pater trug und ob beziehungsweise wann Dr. Zollitsch Kenntnis von einem erneuten Tätigwerden des Paters erlangte«.
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