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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 3/2019
Der Inhalt:

Streitfragen zur Zukunft Sind die Menschenrechte universell?

vom 08.02.2019
Leserstimmen Der US-Jurist Abdullahi Ahmed An-Naim sagte »Nein«, Lisa Heemann, Generalsekretärin der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen, sagte »Ja«. Nun drucken wir Ihre Zuschriften ab
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Seit ihrer Verabschiedung 1948 ist die Erklärung der Menschenrechte umstritten, nicht zuletzt, weil sie zunächst ein Ideal darstellt, aber nur eine unverbindliche Empfehlung ist, die jeder Mitgliedstaat der UNO nach eigenem Gutdünken in staatliche Rechtsnormen umsetzen kann. Abdullahi An-Naim und Lisa Heemann treffen sich, so scheint mir, letztlich irgendwo in der Mitte, denn so, wie sie dastehen, sind die Menschenrechte keineswegs universell verwirklicht, und doch wirken sie überall, sozusagen als Sauerteig. Die Diskussion, ob die Liste der dreißig Artikel vollständig sei, dauert an. Und selbst vielen Vertretern der westlichen Welt scheint unbekannt, dass in Artikel 23 steht: »Jeder hat das Recht auf Arbeit, …« Und wie steht es mit dem Recht auf Freizügigkeit (Artikel 13), wenn Afrikaner nach Europa wollen?

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