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Personen und Konflikte

vom 26.01.2018
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Michael Bertrams, ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, hält Kirchenasyl für gerechtfertigt. Im Rahmen der grundgesetzlichen Glaubens- und Gewissensfreiheit in Verbindung mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht seien die Kirchen befugt, in Härtefällen Asyl zu gewähren. Entscheidend sei, dass sie ihr Handeln als Beistand für Bedrängte betrachten und kein Widerstandsrecht gegen den Staat reklamieren. Kirchenasyl diene dazu, »eine neue Gesprächssituation zwischen dem Staat und den in Obhut genommenen Flüchtlingen herbeizuführen«. Die Gemeinden sollten den Behörden aufzeigen, wo die Situation des Einzelnen nicht genug geprüft wurde und welche Gefahren unterschätzt wurden.

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