Ende der Nachtruhe
Mit dem Ende des Kalten Krieges glaubten viele, dass sich auch die Überwachungspraktiken als überflüssig erweisen und schließlich ganz verschwinden würden. Das war ein Irrtum. Dabei wusste man damals weder in Ost noch in West, dass die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses nicht nur in der DDR, sondern auch in der BRD über Jahrzehnte in großem Umfang praktiziert wurde. Dass entsprechende Informationen seit Kurzem öffentlich zugänglich sind, ist das Verdienst des Freiburger Historikers Josef Foschepoth (»Überwachtes Deutschland«). Seine Untersuchungen belegen, dass das Post- und Fernmeldegeheimnis zwar im Grundgesetz geschützt, aber von Geheimverträgen und durch andere Hintertüren eingeschränkt wurde. So stark, dass es das heute praktisch nicht mehr gibt. Vielleicht erklärt das das seltsame Herumeiern der Bundesregierung gegenüber den Enthüllungen von Snowden.
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