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Davide Pagliarani

Der Obere der Piusbruderschaft hält an deren unerlaubten Bischofsweihen fest und stellt den Papst vor vollendete Tatsachen.
vom 28.05.2026
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Davide Pagliarani (Foto: KNA-Bild/Philip Frowein)
Davide Pagliarani (Foto: KNA-Bild/Philip Frowein)

Davide Pagliarani, Generaloberer der Priesterbruderschaft Sankt Pius X., hält nicht nur an den angekündigten Bischofsweihen für seine traditionalistische Gemeinschaft fest. Er hat nun auch die Namen der vier Kandidaten mitgeteilt. Es handelt sich um einen Schweizer, einen US-Amerikaner sowie zwei Franzosen. Sie sollen am 1. Juli im schweizerischen Écône, dem Ursprungsort der Bewegung um den ehemaligen Erzbischof Marcel Lefebvre, geweiht werden. Unmittelbare und automatische Folge der kirchenrechtlich zwar gültigen, aber jüngst auch von Papst Leo XIV. untersagten Handlung wird die Exkommunikation der vier Priester sein.

Pagliarani erklärte, es gehe um den Fortbestand der Gemeinschaft, aber auch um einen »Dienst an den Seelen und an der Kirche inmitten einer beispiellosen Glaubenskrise«. Der Wille der Piusbrüder, »der heiligen katholischen Kirche zu dienen«, bleibe unerschütterlich. Auch behauptet der Generalobere, die Weihen entsprängen keineswegs dem Willen, eine Jurisdiktionsgewalt für sich zu beanspruchen oder eine parallele Autorität innerhalb der Kirche zu errichten. Sie stellten auch in keiner Weise eine Leugnung, Ablehnung oder Herausforderung der uneingeschränkten Jurisdiktionsgewalt des Papstes über die Weltkirche dar. Daher, so Pagliarani weiter, habe man Leo XIV. »aus Respekt vor der höchsten Autorität der Weltkirche« die Unterlagen dieser Priester vorgelegt.

Mit einer eigenen Hierarchie allerdings wird die Piusbruderschaft als Parallelkirche fortgeführt. Außerdem verstößt die Gemeinschaft, indem sie den Papst mit der Benennung von Bischofskandidaten vor vollendete Tatsachen stellt, auch in dieser Hinsicht gegen das Kirchenrecht – sogar in jener vorkonziliaren Fassung von 1917, die sie selbst noch als authentisch anerkennt. Dort steht im Canon 329: „Der römische Pontifex ernennt die Bischöfe frei.“

Bereits 1988 waren nach der unerlaubten Weihe von vier eigenen Bischöfen der Gründer der Piusbrüder, Erzbischof Marcel Lefebvre (1905–1991), sowie die Geweihten exkommuniziert worden. Benedikt XVI. (2005–2013) hob diese Beugestrafe zwar 2009 auf; zu einer theologischen Einigung kam es aber nicht. Von den vier 1988 geweihten Bischöfen leben noch Alfonso de Galarreta (69) und Bernard Fellay (68).

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Schlagwort: Kirchenrecht
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