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Ernährung
Kulturkampf um den Veggieburger

Dabei ging es um die Wurst: Konservative EVP scheitert mit dem Versuch, Produktbezeichnungen wie »Veggieburger« oder »Tofuwurst« zu verbieten.
vom 11.03.2026
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Ob mit Fleischpflanzerl oder pflanzlichem Bratling: Ein Burger bleibt ein Burger. (Foto: istockphoto/vaaseenaa)
Ob mit Fleischpflanzerl oder pflanzlichem Bratling: Ein Burger bleibt ein Burger. (Foto: istockphoto/vaaseenaa)

Bezeichnungen wie »Veggieburger«, »Seitanschnitzel« und »Sojawürstchen« für vegetarische Fleischersatzprodukte bleiben in der Europäischen Union vorerst erlaubt. Abgeordnete des Europaparlaments scheiterten in Verhandlungen mit Vertretern der EU-Staaten erneut daran, das Verbot durchzusetzen. Im vergangenen Oktober hatte das EU-Parlament beschlossen, pflanzlichen Produkten alle fleischigen Namen zu verbieten. Begründet wurde dies mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten. Im Supermarkt gebräuchliche Namen wie »vegane Wurst« seien irreführend, argumentierte die christdemokratisch-konservative EVP-Fraktion, die den Verbotsantrag gestellt hatte.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 5/2026 vom 13.03.2026, Seite 29
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Dem widerspricht der Europäische Verbraucherverband (BEUC) seither vehement. »Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ist über diese Begriffe nicht verwirrt«, sagt Irina Popescu, BEUC-Expertin für Ernährungspolitik. Sie fordert die EU-Gesetzgeber auf, stattdessen für klare Kennzeichnungen zu sorgen. Das Thema ist nicht vom Tisch: Für kommendes Jahr werden weitere Diskussionen um Tofuschnitzel und Co. erwartet.

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