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Völlig kopflos beim Kopftuch

Da sage noch einer, die Kirchen hätten keine Macht mehr! Das Bundesarbeitsgericht hat ihnen gerade wieder mal das Gegenteil bewiesen. Das Urteil: Die Kirche als Arbeitgeber darf einer muslimischen Angestellten das Kopftuch verbieten. In christlichen Krankenhäusern nur christliche Symbole? Wie christlich ist das denn? Ein Wutanfall von Elisa Rheinheimer-Chabbi
von Elisa Rheinheimer-Chabbi vom 26.09.2014
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Die medizinisch-technische Assistentin Betül Caliscan trägt bei ihrer Arbeit in einem Lübecker Krankenhaus auf der Radiologie ein Kopftuch (Foto vom 18.10.2011). Während Wirtschaftsverbände angesichts des Fachkräftemangels junge Menschen mit Migrationshintergrund als Arbeitskräfte umwerben, ist das Kopftuch bei muslimischen Frauen oft ein Einstellungshindernis. Eine evangelische Klinik in Bochum weigert sich jedenfalls, eine Mitarbeiterin mit Kopftuch arbeiten zu lassen.Das Bundesarbeitsgericht gab der Klinik vor zwei Tagen im Rechtstreit um diese Frage recht. Die Klägerin arbeitete bislang viele Jahre ohne Kopftuch in jenem evangelischen Krankenhaus; nun wollte sie es gern tragen. Das wurde ihr verboten. (Foto: pa/Nietfeld)
Die medizinisch-technische Assistentin Betül Caliscan trägt bei ihrer Arbeit in einem Lübecker Krankenhaus auf der Radiologie ein Kopftuch (Foto vom 18.10.2011). Während Wirtschaftsverbände angesichts des Fachkräftemangels junge Menschen mit Migrationshintergrund als Arbeitskräfte umwerben, ist das Kopftuch bei muslimischen Frauen oft ein Einstellungshindernis. Eine evangelische Klinik in Bochum weigert sich jedenfalls, eine Mitarbeiterin mit Kopftuch arbeiten zu lassen.Das Bundesarbeitsgericht gab der Klinik vor zwei Tagen im Rechtstreit um diese Frage recht. Die Klägerin arbeitete bislang viele Jahre ohne Kopftuch in jenem evangelischen Krankenhaus; nun wollte sie es gern tragen. Das wurde ihr verboten. (Foto: pa/Nietfeld)

Darf eine Muslima in einem kirchlichen Krankenhaus als Pflegerin arbeiten? Ohne Kopftuch: ja. Mit Kopftuch: nein. Es sei das Recht christlicher Träger, die Beschäftigung kopftuchtragender Frauen abzulehnen. So urteilte vor zwei Tagen das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

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Dieses Urteil schadet der Integration von Muslimen in Deutschland so richtig. Genaugenommen ist es nicht so sehr das Urteil, sondern das empörende Verhalten der evangelischen Augusta-Klinik in Bochum, die einer muslimischen Angestellten das Kopftuch am Arbeitsplatz verbot – wogegen die Frau geklagt hatte. Für das Gericht war folgende Frage ausschlaggebend: Warum sollte die Evangelische Kirche nicht gewisse Grundsätze und einen Verhaltenskodex haben, nach dem Angestellte sich richten müssen? Das ist bei jeder Firma so üblich. Und so ist es juristisch gesehen korrekt, dass dieses Recht auch der kirchlichen Einrichtung vom Gericht zugesichert wurde.

Empörend ist aber, dass die Leitung der evangelischen Augusta-Klinik in Bochum, um die es im konkreten Fall ging, so abweisend auf eine langjährige Mitarbeiterin reagierte, die sich nun entschied, das Kopftuch tragen zu wollen. Das strikt zu verbieten, war engstirnig und kleingeistig. Und es ist aus mehreren Gründen unverständlich.

Kann eine Frau mit einem muslimischen Kopftuch sich etwa nicht genauso gut um Patienten kümmern wie eine Nonne mit christlicher Kopfbedeckung oder eine Kollegin ganz ohne Tuch? Das Wohl der Patienten und die Qualifikation der Angestellten sollten im Vordergrund stehen, nicht mehr und nicht weniger.

Nächstenliebe und der sorgsame Umgang mit Menschen sind gemeinsame Anliegen von Christen und Muslimen. Eine evangelische Einrichtung sollte sich nicht scheuen, diese Gemeinsamkeit der beiden Religionen sichtbar werden zu lassen, indem sie eine muslimische Krankenschwester einstellt, deren Glauben auf den ersten Blick erkennbar ist.

Die Begründung der Klinik, eine kopftuchtragende Krankenschwester könne bei Patienten den Eindruck entstehen lassen, dass die Kirche ihre Glaubensgrundsätze nicht ernst nehme (!), ist lächerlich. Gehen die Personalchefs wirklich davon aus, die Pflegerin würde jeden Patienten missionieren wollen? Und glauben sie etwa, dass sie vor dieser »potenziellen Gefahr« gefeit seien, wenn sie eine Muslima einstellen, die kein Kopftuch trägt?

Geringqualifizierte Jobs dürfen kopftuchtragende Frauen auch in kirchlichen Häusern ausüben: Fürs Putzen sind sie gut genug. Eventuell dürften sie sich noch als Buchhalterin betätigen, wie Jörg Kruttschnitt, Vorstand des diakonischen Bundesverbandes, gegenüber dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) erklärte. Das bedeutet im Klartext: Solange Frauen mit Kopftuch nach Feierabend arbeiten oder in einem geschlossenen Büro sitzen, wo sie keiner sieht, ist das gerade noch verhandelbar. Ich nenne das ganz schlicht und einfach: Diskriminierung.

Der immer wieder aufflammende Kopftuchstreit ist auch aus rein pragmatischer Perspektive problematisch: In den vergangenen Jahren hat rund die Hälfte der Bundesländer ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Schulen eingeführt. Wenn zukünftig auch Altenpflegerinnen und Krankenschwestern, die in kirchlichen Einrichtungen tätig sind, kein Kopftuch mehr tragen dürfen, hat Deutschland ein echtes Problem. Denn es handelt sich um genau die Berufszweige, in denen immer wieder Fachkräftemangel beklagt wird.

Zu guter Letzt: Es ist schlimm genug, wenn kopftuchtragende Frauen von säkularen Einrichtungen benachteiligt werden. Aber wenn selbst ein christliches Krankenhaus eine Frau aufgrund ihres Glaubens diskriminiert, ist das absurd. Denn bei allen Unterschieden zwischen Christen und Muslimen: Sie eint der Glaube an den allmächtigen Gott. Ein christliches Haus kann, darf und sollte diesen Glauben, den eine Muslima mit ihrem Kopftuch zum Ausdruck bringt, weder unterdrücken noch herabwürdigen oder verstecken.

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Personalaudioinformationstext:   Elisa Rheinheimer-Chabbi ist Volontärin bei Publik-Forum. In diesen Tagen ist sie im Rahmen ihrer Ausbildung zur Journalistin bei einem unserer Kooperationspartner, dem Evangelischen Pressedienst (epd) tätig.
Vor wenigen Wochen hat sie, die evangelische Christin, geheiratet. Ihr Mann ist sunnitischer Muslim. Dass die beiden von einer evangelischen Pfarrerin und einem Imam getraut werden konnten, dafür haben beide gekämpft. Zeichen des Miteinanders und der versöhnten Verschiedenheit sind ihnen wichtig. Umso mehr ärgert sich Elisa Rheinheimer-Chabbi über ein evangelisches Krankenhaus, das keine bekennende Muslima erträgt.
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