Ach Gott, die Ehe!
Warum dieses Thema? Weil die modernen Lebensformen – zum Beispiel Ehen ohne Trauschein, Patchwork-Familien, eingetragene Partnerschaften, Zweit- und Drittehen – im gelebten Widerspruch zur katholischen Lehre von der Ehe stehen, dieser Widerspruch seit Jahrzehnten besteht und nichts darauf hindeutet, dass er sich auflösen könnte.
Die Debatte hat sich inzwischen auf die Frage fokussiert, ob wiederverheiratete Geschiedene, die katholisch sind, nicht doch im Einzelfall zu den Sakramenten zugelassen werden sollten. Das ist in der römischen Kirche bisher nicht möglich. Warum nicht? Weil das Wort Jesu von Nazareth, nach dem der Mensch nicht trennen solle, was Gott verbunden hat, nach offizieller Lesart als eine absolute Norm verstanden wird. Und von der dürfe es keine Ausnahmen geben.
Ehescheidung also geht gar nicht. Dies stehe »unzweifelhaft« fest, lassen fünf Kardinäle, darunter die Deutschen Gerhard Ludwig Müller und Walter Brandmüller, in einem Buch wissen, das denn auch den mahnenden Titel »In der Wahrheit Christi bleiben« trägt.
Unzweifelhaft? Gerade nicht, sagen viele katholische Exegetinnen und Exegeten, sagen vor allem evangelische und orthodoxe Kirchen. Erstens habe Jesus keine Gesetze verkündet, sondern die Gewissen aufgerüttelt. »Sein Wort ist Zuspruch, nicht Verdammung«, sagt zum Beispiel der Tübinger Neutestamentler Michael Theobald in seiner Dankesrede zur Verleihung des Theologischen Preises der Salzburger Hochschulwochen. Treue in der Partnerschaft? Unbedingt, die habe auch Jesus betont, »ohne sich damit schon auf das Feld der konkreten gesetzlichen Normen zu begeben«, so Theobald.
Zweitens seien schon die ersten Christen – im Angesicht menschlichen Scheiterns und menschlicher Grenzen in den eigenen Gemeinden – kreativ und situationsbezogen mit der Aussage Jesu umgegangen. Der Evangelist Matthäus formulierte Ausnahmen, Paulus ebenfalls. Michael Theobald: »Paulus versucht Eheprobleme seiner Gemeinde im Sinne des ›Herrenwortes‹ in Freiheit zu lösen.« Dieses Vorgehen habe »exemplarische Bedeutung im Blick auf andere Probleme«. Deshalb erlauben verschiedene orthodoxe Kirchen eine zweite und auch dritte Ehe, wenn die Betroffenen ihren Schuldanteil an der Trennung einsehen und bekennen. Deshalb sprechen evangelische Kirchen den Betroffenen den Segen Gottes für einen Neuanfang zu. Das Verbot der Ehescheidung, stellt die Evangelische Kirche in Deutschland in einer »Theologischen Orientierung« fest, müsse »an der Botschaft der Liebe, Zuwendung und Verzeihensbereitschaft Gottes gegenüber den immer wieder sich verfehlenden Menschen seine Grenze finden«. Wer das Treue-Ideal Jesu dagegen gesetzlich versteht, wie die römische Kirche, spricht den anderen christlichen Kirchen damit die Berechtigung ab, wahrhaft im Geiste Jesu zu handeln.
Drittens sieht die offizielle katholische Lehre völlig von der Tatsache ab, dass sich Ehe und Familie in ihrer konkreten Gestalt im Lauf der Menschheitsgeschichte verändert haben und weiter ändern. Nirgends in der Bibel stehe das Idealbild unserer westlichen »Normalfamilie« – Vater, Mutter, Kind(er) – zur Diskussion, stellt der Tübinger Theologe Hermann Häring fest. Auch verweist er wie viele andere darauf, dass eine Ehe, in der sich beide Partner gegenseitig »zur Hölle« geworden sind, keine sakramentale Ehe mehr sei und sein könne: also kein Symbol für die Treue Gottes zu den Menschen. »Nicht Gott ist es dann, der die Betroffenen verbindet, sondern vielleicht die Macht selbstsüchtiger Gier oder tödlicher Bedrohung«, urteilt Häring. Für diesen Fall verdienten Partnerin und Partner dann »Lob und kirchlichen Preis, wenn sie sich selbst und ihre Kinder aus diesem Bann des Bösen lösen«.
Wo also liegt der Knackpunkt der katholischen Ehelehre? Härings Antwort: »Die Idee eines ewig bestehenden, absolut unlösbaren Ehebandes ist keine biblische Überlieferung, sondern spätere kirchliche Fiktion, wahrscheinlich aus dem untauglichen Versuch entstanden, den hohen Stellenwert einer christlichen Treueverpflichtung in juristische Kategorien zu übertragen.«
Die rigiden Verteidiger der offiziellen Lehre entpuppen sich so als Vertreter einer Art schwarzer Pädagogik im theologischen Gewand. Sie missverstehen das Grundanliegen Jesu, ja verkehren es in sein Gegenteil. Sie machen sich zu Herren der Gewissen der Menschen. Der Wiener Neutestamentler Peter Trummer nennt es einen »Übergriff sondergleichen«.
Papst Franziskus will nun, was den Problemkreis der Ehescheidung angeht, offensichtlich Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zulassen, wie sie Kurienkardinal Walter Kasper in seinem Auftrag im Februar vor dem Kardinalskollegium in Erwägung gezogen hat – ohne dass beide die bisherige Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe im juridischen Sinn infrage stellen wollen. Wie das zusammengehen soll, bleibt allerdings unerfindlich. Entweder striktes Gesetz oder nichtgesetzliches Ideal – ein Dazwischen gibt es nicht.
Franziskus sieht das Problem. Deshalb setzt er in erster Linie auf die vom Kirchenrecht eingeräumte Möglichkeit, geschlossene Ehen nachträglich für nichtig erklären zu lassen. Dass dieses Verfahren etwas Entwürdigendes hat, sieht er nicht.
Die deutschen Bischöfe haben sich mehrheitlich auf die Seite Walter Kaspers geschlagen und wollen die Einzelfall-Regelung auf der Bischofssynode einbringen. Das hat Reinhard Marx, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, nach der Herbstvollversammlung in Fulda bekanntgegeben. Selbst wenn die Bischöfe aus aller Welt in Rom mehrheitlich dieser Position zuneigen sollten – was keinesfalls sicher ist: Am grundlegenden Problem einer unsachgemäßen Ehelehre wird das nichts ändern. Beschlüsse wird die Bischofssynode noch keine treffen. Das soll 2015 geschehen.
