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Was dürfen Laien in den Kirchen?

Die Kirchen stehen vor großen Veränderungen. Gemeinden werden zusammengelegt. Vor allem in der katholischen, zuweilen aber auch in der evangelischen Kirche fehlen Pfarrer. Theologische Laien bekommen daher eine immer wichtigere Rolle. Was dürfen sie und was nicht? Unsere Leserfrage
von Peter Otten vom 28.09.2012
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Laien im Dienst der Kirche: Zwischen der evangelischen und der katholischen Kirche bestehen deutliche Unterschiede (Foto: Schmidt - Fotolia)
Laien im Dienst der Kirche: Zwischen der evangelischen und der katholischen Kirche bestehen deutliche Unterschiede (Foto: Schmidt - Fotolia)

Margret Hillers, Frankfurt: Mich würde interessieren, welche Möglichkeiten und Grenzen es für Laien in der katholischen und evangelischen Kirche gibt, sich zu engagieren?

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Auch nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil hat sich das Verhältnis zwischen Laien und Klerikern in der römisch-katholischen Kirche nicht grundsätzlich geändert, meint Norbert Lüdecke, Kirchenrechtler an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Bonn. Die Kirche ist nach wie vor ständisch-hierarchisch organisiert, wie eine »societas inaequalis«, eine Gesellschaft von Ungleichen. Zwar entsteht durch die Taufe nach katholischem Verständnis eine Gleichheit vor Gott. Geschlecht und Weihe begründeten allerdings gottgewollte Ungleichheiten in der Kirche, so Lüdecke.

Im Konzils-Dokument Lumen Gentium heißt es: Laien sind »alle … Christgläubigen, mit Ausnahme der Glieder des Weihestandes und des in der Kirche anerkannten Ordensstandes.« Laien haben zwar durch Taufe und Firmung Anteil am Amt Christi und können an Entscheidungsprozessen in der Kirche mitwirken.

Bei Katholiken stehen Kleriker über den Laien

Das Konzil betont allerdings, dass nur die Kleriker dazu berufen sind, das Volk Gottes zu »weiden«. Nur sie können die Liturgie feiern und Sakramente spenden und die Leitung übernehmen, weil sie durch die Weihe zu Priester und Bischof ein unverlierbares Prägemal erhalten haben, was sie von Laien unterscheidet. »Es blieb und bleibt dabei«, so der Kirchenrechtler Norbert Lüdecke: »Klerus und Laien sind in der römisch-katholischen Kirche scharf voneinander geschieden und in ein Verhältnis der Über- und Unterordnung gestellt.«

Das bedeutet, dass Laien durchaus Verantwortung in Gremien wie Kirchenvorständen oder Pfarrgemeinderäten, vor allem im Vereins- und Verbändeleben, in der Katechese und auch in der Liturgie übernehmen können. Aber es bleibt immer nur eine Teilverantwortung in Abhängigkeit vom Weiheamt.

So können in einigen katholischen deutschen Bistümern – beispielsweise in Rottenburg-Stuttgart, Trier oder Köln – auch Laien eine Beerdigungserlaubnis erhalten – aber nur auf Antrag des Pfarrers. Sie ist zeitlich begrenzt und bleibt beispielsweise in Köln auch nur so lange bestehen, wie die Zahl der Beerdigungen eine bestimmte Höhe überschreitet. In der Messe predigen oder gar eine Pfarrei leiten werden Laien allerdings bis auf Weiteres, zumindest innerhalb der offiziellen Strukturen der katholischen Kirche, nicht.

Vatikan stoppt Modellversuche

Wo es Versuche vor Ort gibt, Laien mehr Verantwortung zu geben, werden sie gebremst. So sind beispielsweise in den Bistümern Aachen und Limburg Modelle, bei denen Laien an der Leitung einer Pfarrei aufgrund von Priestermangel unter Aufsicht eines moderierenden Pfarrers einer Nachbarpfarrei stärker beteiligt waren, aufgrund vatikanischer Interventionen fast aufgegeben worden. Und im Bistum Augsburg wurden im Rahmen der in Kraft getretenen Strukturreformen Ausbildungskurse für Laien, die Wortgottesfeiern vorstehen sollten, abgeschafft. Die jeweils mehr oder weniger offen vorgetragene Begründung lautet stets, die Exklusivität der Pfarrerrolle werde verwischt.

Auf der anderen Seite werden immer wieder Stimmen von Theologen laut wie die von Stefan Orth, der sagt: »Die heutige Komplexität von Kirche und Welt erlaubt einfach nicht mehr die einmal für alle künftigen Zeiten geltende alleinige und einzig mögliche Antwort auf Fragen, die sich auf den einzelnen Kontinenten oft unterschiedlich darstellen.« Er wirbt dafür, Laien mehr Verantwortung zu geben, denn: »Beteiligung schafft Identifikation.«

Die Umbrüche in der Kirche durch Mitgliederschwund und Priestermangel werden Nischen eröffnen, die Laien besetzen können. Das Gebot der Stunde ist wohl das, sich einzumischen, solche Leerstellen zu besetzen, sich zu Gebet und Gottesdienst zu versammeln, die Bibel und ihre gemeinsame Lektüre wiederzuentdecken oder neu zu lernen.

Evangelische Kirche: Nur Jesus Christus ist Priester

Ein solch starres Bild wie die katholische Kirche gibt die evangelische Kirche nicht ab. »Zwar spricht man auch dort manchmal von Laien und Pfarrern. Der Unterschied ist aber eher ein funktionaler. Das Amt des Pfarrers ist kein eigenes Sakrament wie in der katholischen Kirche, durch das sich Priester von den Laien fundamental unterscheiden. In der evangelischen Kirche werden Pfarrer gebraucht als kundige Menschen, die das Evangelium verkünden und die Sakramente austeilen.«

Die theologische Begründung dafür findet sich im Neuen Testament. Nirgends gibt es dort das Amt des Presbyters oder des Priesters in einer Gemeinde. Protestantisch gesprochen gibt es nur einen Priester: Jesus Christus.

Durch ihn steht allen Menschen der Zugang zum Heil offen. Priester als Verwalter des Heils sind nicht mehr notwendig. Martin Luther formulierte es so: »Was aus der Taufe gekrochen, das mag sich rühmen, dass es schon Priester, Bischof und Papst geweiht sei.«

Landesbischof Fischer für Ordination von Laien

Der badische Landesbischof Ulrich Fischer hat sogar eine Ordination von Laien ins Gespräch gebracht. »Was hindert uns, das Priestertum aller Gläubigen auch in starker Mitbeteiligung der Nichtordinierten an der Verkündigung unserer Kirche praktisch werden zu lassen?«, sagte er im vergangenen Jahr bei einer Tagung der Arbeitsgemeinschaft Missionarischer Dienste in Berlin. »Sind es wirklich nur theologische Bedenken gegen eine Aufweichung unseres Ordinationsverständnisses, oder vielleicht auch unbewusste Ängste vor dem Verlust mancher Privilegien?« Theologen könnten bei manchem lebenserfahrenen Ehrenamtlichen in die Schule gehen, sagte Fischer, der für eine »Beteiligungskirche« warb.

Unterschiede gibt es bei der Einbeziehung von Laien zwischen dem reformierten und dem lutherischen Bekenntnis. In reformierten Gemeinden ist das kongregalistische Element stärker ausgeprägt: das heißt; es gibt keine Über- und Unterordnung. Das Bewusstsein der Gleichheit führt dazu, dass das Presbyterium, also der Leitungsrat, wirklich die Gemeinde leitet und dies auch selbstbewusst so empfindet und deutlich macht – der Pfarrer oder die Pfarrerin ist ein Mitglied unter mehreren und hat nicht unbedingt den Vorsitz.

In einer lutherischen Gemeinde leitet natürlich auch das Presbyterium die Gemeinde. Hier gibt es aber noch die Überlegung, dass zwar jede Gemeinde den Pfarrer für sich wählt, diese Wahlentscheidung aber auch eine Bedeutung über die einzelne Gemeinde hinaus hat. Insofern ist der Pfarrer nicht nur Teil der Gemeinde, sondern steht ihr in gewisser Weise auch gegenüber.

In allen evangelischen Landeskirchen gibt es die Ausbildung zum Prädikanten oder zur Prädikantin. Jeder evangelische Christ oder jede Christin kann diese theologische nebenberufliche, relativ zeitaufwendige Ausbildung machen. Nach der Beauftragung dürfen Prädikantinnen und Prädikanten wie ein Pfarrer oder eine Pfarrerin predigen und ebenfalls die Sakramente austeilen.

Weitere Informationen:

Informationen zur Ausbildung von Prädikantinnen und Prädikanten

Internetplattform geistreich.de, ein Internetportal der Evangelischen Kirche in Deutschland für Haupt- und Ehrenamtliche. Dort finden sich Anregungen für Projekte, die Laien Gelegenheit zur Mitwirkung bieten

Jürgen Werbick, Marianne Heimbach-Steins, Nobert Mette, Art. „Laie“ in LthK (Lexikon für Theologie und Kirche), Bd. 6, Freiburg 1993 – 2001.

Matthias Kaiser, Die Laien, in: Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 1983, 184 – 190.

Norbert Lüdecke, Der Codex Iuris Canonici als authentische Rezeption des Zweiten Vatikanums. Statement aus kanonistischer Sicht, in: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte, Band 26, 2007

Norbert Lüdecke, Das römisch-katholische Kirchenrecht. Eine Einführung, Stuttgart 2012.

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Schlagwörter: Kirche Kirchenrecht
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