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Üble Rechenschieberei

Zehn Landesverbände der Diakonie greifen die Hartz-IV-Politik der Bundesregierung an und fordern einen höheren Regelsatz
von Franz Segbers vom 17.12.2010
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Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnung der Hartz IV-Regelsätze in einem aufsehenerregenden Urteil für verfassungswidrig erklärt. Die Vorwürfe des Gerichtes an die Bundesregierung sind hart: Es handele sich um »Schätzungen ins Blaue« und dazu kämen eine ganze Reihe von Fehlern und Schlampigkeiten. Schludrig sei man mit dem Existenzminimum armer Menschen umgegangen. Diese Schludrigkeit im Umgang mit dem Problem Armut wollen die Richter dem Gesetzgeber austreiben.

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