Personen und Konflikte
Franz-Peter Tebartz-van Elst, vom Papst beurlaubter Bischof von Limburg, muss 20 000 Euro an die Staatskasse zahlen. Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren wegen des Vorwurfs falscher eidesstattlicher Versicherung gegen eine entsprechende Geldauflage eingestellt. Es ging dabei um eine Aussage des Bischofs zu seinem Erste-Klasse-Flug nach Indien. Der Bischof gilt damit nicht als vorbestraft. Die Katholiken des Bistums Limburg lehnen indessen seine Rückkehr ab. Die Diözesanversammlung, die gewählte Vertretung der Katholiken im Bistum, erklärte, sie sehe das Vertrauensverhältnis als so zerstört an, »dass ein Neubeginn mit dem Bischof nicht möglich erscheint«.
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